AGB


AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Wird die Firma Rosenbrock-Immobilien mündlich, auch fernmündlich oder schriftlich vom Eigentümer oder Verkaufsberechtigten – nachstehend der Auftraggeber – damit beauftragt, den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Kauf- bzw. Mietvertrages zu erbringen und nimmt die Firma Rosenbrock Immobilien diesen Auftrag an, entsteht ein Maklervertrag im Sinne des § 652 BGB.
 
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber, Eigentümer eines Grundstücks, eines Hausgrundstücks oder einer sonstigen Wohneinheit ist er der Firma Rosenbrock Immobilien gegenüber verpflichtet, alle das Kauf- oder Mietobjekt betreffenden und ggfls. den Kaufpreis beeinflussenden Merkmale wie auch die Beschaffenheit eines Kaufobjekts offenzulegen.
 
§ 3 Angaben im Verkaufsexposé
a)  Erstellt Rosenbrock Immobilien ein Verkaufs- bzw. Vermietungsexposé, beruhen die darin gemachten Angaben auf den Aussagen des Verkäufers/Vermieters.
b) Für fehlende, falsch dargestellte oder unrichtige Angaben kann Rosenbrock Immobilien nicht haftbar gemacht werden.
c) Vor der Offenlegung des Exposés leitet Rosenbrock Immobilien dieses zur Freigabe dem Verkäufer/Vermieter zu.
d) Die Bildrechte der Fotos, die Rosenbrock Immobilien gefertigt hat, verbleiben bei Rosenbrock Immobilien, auch nach Vertragsende.
 
§ 4 Provisionsanspruch von Rosenbrock Immobilien
Der Provisionsanspruch von Rosenbrock Immobilien entsteht, sobald es durch deren Vermittlung oder sonstiger Tätigkeit zum Abschluß eines Kauf- oder Mietvertrages oder eines anderen Vertrages kommt, z.B. eines Pacht- oder Kooperationsvertrages.
 
§ 5 Höhe und Fälligkeit der Provision von Rosenbrock Immobilien
Unserer Provision beträgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist:
•    Bei Verkauf  von Wohnungen und Einfamilienhäusern
o    2,9 % des Verkaufspreises inkl. Mehrwertsteuer vom Käufer
o    2,9 % des Verkaufspreises inkl. Mehrwertsteuer vom Verkäufer
•    Bei Baugrundstücken 5,95 % des Kaufpreises  inkl. Mehrwertsteuer vom Käufer
•    Bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Gewerbeimmobilien 5,95 % des Verkaufspreises  inkl. Mehrwertsteuer vom Käufer.
•    Bei der Gewerbevermietung 2,38 Monatskaltmieten vom Mieter
•    Bei der Wohnungsvermietung unterbreiten wir dem Auftraggeber nach Aufwand individuell ein Pauschalangebot inklusive Mehrwertsteuer auf Basis unseres Servicepaketes.
 
§ 6 Haftung für Dritte
Rosenbrock Immobilien übernimmt für Dienst- oder Werkleistungen Dritter keine Haftung, auch wenn Rosenbrock Immobilien hier vermittelnd tätig war.
 
§ 7 Gerichtsstand
Sitz des Unternehmens ist 55288 Udenheim. Für Streitigkeiten aus einem Vertrag ist das Amtsgericht Alzey bzw. das Landgericht Mainz zuständig. Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
§ 8 Werden diese AGB ganz oder teilweise aufgehoben, geändert oder ergänzt, bedarf dies der Schriftform. Sollte ein Teil dieser AGB oder getroffene Zusatzvereinbarungen nichtig sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen dennoch gültig. Der nichtige Teil der AGB oder getroffene Zusatzvereinbarungen sind dann durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt, hätten sie von der Nichtigkeit bei Vertragsabschluss gewusst.
 
Gleiches gilt für den Fall, dass sich eine Lücke in diesen AGB befindet oder sich nachträglich herausstellt. Eine solche Lücke soll ebenfalls nicht zur Nichtigkeit des gesamten restlichen Vertrages führen. In diesem Fall soll eine Lücke durch eine Vereinbarung ersetzt werden, die sowohl dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien entspricht, als auch dem wirtschaftlichen Sinngehalt des Vertrages. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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